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Veganer aufgepasst: Verkappte Tierprodukte


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© raphotography, istockphoto.com


Leider aber ist das ein immer noch weit verbreiteter Irrtum …

… denn Tierprodukte können sich in beinahe jedem von uns verwendeten Alltagsprodukt verstecken. Das liegt daran, dass die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung mit ihren zahlreichen Paragraphen, Anlagen und Ausnahmen so kompliziert ist, dass man sich lange damit beschäftigen muss, um sie zu verstehen.


11 unbequeme Wahrheiten


Wir haben mal genauer auf das Etikett gesehen und dabei sind uns ein paar erschreckende Punkte aufgefallen, auf die man als Veganer achten sollte.

  1. Auch Margarine kann tierische Fette wie Fischöl, Rindertalg oder Schweineschmalz enthalten.
  2. Marmelade kann mittels Cochenille (E120), einem aus Schildläusen gewonnenen Farbstoff (E 904), gefärbt worden sein.
  3. Säfte können durch Gelatine geklärt worden sein.
  4. Kaffeebohnen erhalten ihre schöne Glasur manchmal durch die Verwendung von Schellack oder Bienenwachs.
  5. Zucker entfärbt man häufig mittels Tierkohle, einer aus tierischem Blut oder Knochen hergestellten Aktivkohle.
  6. Gebäck kann tierisches Fett enthalten oder mit einer Margarine gebacken sein, die tierische Fette enthält.
  7. Neben Kosmetik werden auch viele Waschmittel und Medikamente in Tierversuchen getestet.
  8. Hornspäne und Blutmehl werden selbst im ökologischen Gemüseanbau als Dünger eingesetzt.
  9. Aromen, wie sie z. B. in Chips enthalten sind, können aus Rinder-, Milchfett, Wild-Extrakt, Fischgelatine oder Molke hergestellt sein.
  10. Strom kann durch Verbrennen von Tiermehl gewonnen werden, seit dieses nicht mehr zur Fütterung von Rindern verwendet werden darf.
  11. Lesen Sie weiter …



Nicht immer müssen alle Zutaten angegeben werden


Was auf eine Zutatenliste gehört, regelt die Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung. Diese ist aber nicht immer verbraucherfreundlich, denn es gibt eine Menge Ausnahmen von den Regeln und damit eine Menge Möglichkeiten, einige Zutaten zu verbergen. Alkohol beispielsweise kann durch Tierkohle gefiltert worden sein, ohne dass es auf der Zutatenliste ersichtlich wäre, denn bei Wein, Schaumwein und alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol (ausgenommen Bier) müssen die Zutaten nicht deklariert werden.


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© Ina Peters, istockphoto.com


Ebenso bei lose verkauften Waren oder in der Gastronomie. Ob Aromen, Enzyme, zusammengesetzte Zutaten, Obst oder Gemüse, es gibt zahlreiche Ausnahmen, die überhaupt nicht deklariert werden müssen. In §3 Kennzeichnungselemente ist nachzulesen, dass die Zutatenliste unter anderem bei einzeln abgegebenen figürlichen Zuckerwaren sowie bei Fertigpackungen, deren größte Einzelfläche weniger als 10 qcm beträgt, entfallen kann. Das heißt, dass wir uns selbst beim Verzehr eines Zartbitter-Weihnachtsmannes nicht sicher sein können.



Margarine unter der Lupe


Viele anscheinend unschuldige Lebensmittel können unvegane Inhaltsstoffe enthalten, denn die enthaltenen E-Stoffe können tierischen Ursprungs sein. Margarine beispielsweise kann E472f enthalten, wobei es sich um Essig-Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Fettsäuren handelt, die aus tierischen Rohstoffen hergestellt werden kann, aber nicht muss. Auch der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist bei E-Stoffen möglich.


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Butter auf Brot Datei: #34022188 | Urheber: HLPhoto, fotolia.de


Hinzu kommt, dass zur Herstellung veganer Margarine Palmöl verwendet worden sein kann, das wiederum mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Abholzung der Regenwälder und damit für die Zerstörung der Lebensgrundlage vieler Wildtiere mitverantwortlich ist.

Leider können wir keine vegane Margarine empfehlen, da wir in allen gängigen Margarinen verschiedene E-Stoffe gefunden haben. Oft auch Soja-Lecithin, welches bei vielen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen kann. Wir empfehlen zum Braten und Dünsten hochwertige Öle zu verwenden. Dazu lohnt es sich unseren Artikel über das Erhitzen von Ölen einmal anzusehen.



Für die vegane Ernährung bleibt:


Wer ganz sicher gehen will, sollte für die vegane Ernährung nur wenig verarbeitete Produkte verwenden und sich sehr genau über eventuelle Zusatzstoffe informieren.

Quellen

Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (pdf)
LebensmittelKennzeichnungsverordnung (pdf)
zusatzstoffe-online.de



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